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LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 102/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Feststellung des Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; Bedeutung der Ursache der Leistungsminderung bezüglich der Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 26.01.2018 - S 12 R 600/15
- LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 102/18
- LSG Bayern, 08.09.2020 - L 13 R 102/18
- BSG, 22.03.2021 - B 13 R 223/20 B
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 102/18
Vom praktisch gänzlichen Fehlen von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die nur mit leichten körperlichen und geistigen Anforderungen verknüpft sind, kann derzeit nicht ausgegangen werden, auch nicht aufgrund der Digitalisierung oder anderer wirtschaftlicher Entwicklungen (so zuletzt BSG, Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R). - BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 102/18
Für das Vorliegen der Voraussetzungen der Erwerbsminderung trägt insoweit die Klägerin die Darlegungs- und objektive Beweislast (vgl. hierzu BSG vom 14.12.2006, Az.: B 4 R 29/06 R). - BSG, 14.10.2005 - B 11a AL 45/05 B
Zurückweisung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, Widerruf der …
Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 102/18
Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der eine mündliche Verhandlung garantiert, ist jedenfalls dann ausreichend Rechnung getragen, wenn die Beteiligten sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden erklärt haben und dem Sozialgericht insoweit auch keine Verfahrensfehler unterlaufen sind (BSG, Beschluss vom 14.10.2005 - B 11a AL 45/05 B -, juris Rn. 7;… mwH. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 124 Rn. 3). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2019 - L 8 R 350/17
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 102/18
Entscheidend hinsichtlich der Einschätzung des Leistungsvermögens sind die sich daraus ergebenden Funktionseinschränkungen und qualitativen und gegebenenfalls quantitativen Leistungseinschränkungen bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2019 - L 8 R 350/17 -, juris). - LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 3 U 549/18
Auszug aus LSG Bayern, 22.07.2020 - L 13 R 102/18
Sie wird bislang auch nicht in der Anlage 1 zur BKV aufgeführt und wird somit grundsätzlich nicht als Berufskrankheit anerkannt (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.05.2018 - L 3 U 549/18).
- VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche …
Zu einem ähnlichen Fazit komme auch das Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) in der aktuellsten umfassenden Risikobewertung elektromagnetischer Felder aus dem Jahr 2015 (www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wirkung/hff-diskutiert/hff-diskutiert.html; vgl. auch BayLSG vom 22.7.2020 - L 13 R 102/18 - juris Rn. 61 ff.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - L 8 R 13/22 Hinzu tritt, dass die Begutachtungen häufig - wie auch vorliegend - ohne ärztliche Beteiligung durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden und sich weitgehend auf anamnestische Angaben stützen, so dass sie als solche regelmäßig nicht den Vollbeweis für eine Erwerbsminderung zu erbringen vermögen (vgl. LSG München Urt. v. 22.07.2020 - L 13 R 102/18 - juris Rn. 78).
- LSG Bayern, 28.09.2022 - L 19 R 320/20
Rentenversicherung: Keine Kausalitätsprüfung bei Feststellung der …
Entscheidend hinsichtlich der Einschätzung des Leistungsvermögens sind vielmehr die sich daraus ergebenden Funktionseinschränkungen und qualitativen und gegebenenfalls quantitativen Leistungseinschränkungen bei Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2019 - L 8 R 350/17 -, juris; Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 22.07.2020 - L 13 R 102/18 -, juris). - LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 1372/22 Ein solches Pflegegutachten stellt eine zusätzliche Erkenntnisquelle dar, die zur Einschätzung der Sachverständigen und zur Bildung der richterlichen Überzeugung beitragen kann (so auch LSG Bayern 22.07.2020, L 13 R 102/18, Rn. 78, juris).